Teilhabeassistenz in Frankfurt am Main

Damit Schule für jedes Kind ein guter Ort ist.

ALMA begleitet Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung durch den Schulalltag. Verlässlich, unaufdringlich und mit dem Ziel der Inklusion.

Eine erwachsene Person begleitet ein Kind mit Schulranzen auf dem Weg zur Schule

Nach Bewilligung für Familien kostenfrei. Die Kosten trägt der zuständige Kostenträger.

Unsere Leistungen

Unterstützung, die sich nach dem Kind richtet

Kein Kind ist wie das andere, und keine Begleitung sieht gleich aus. Wir schauen zuerst hin und stimmen dann ab, was im Alltag wirklich hilft, mit der Familie, der Schule und dem Kostenträger.

Begleiteter Umgang

Begleitete Umgangskontakte nach §18 Abs. 3 SGB VIII, ein geschützter Rahmen, damit Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen halten können. Dieses Angebot bauen wir gerade auf.

In Vorbereitung

Beratung vorab

Sie sind unsicher, ob Ihr Kind Anspruch auf eine Schulbegleitung hat oder wo Sie den Antrag stellen? Wir sortieren das mit Ihnen, kostenfrei und ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht.

Termin vereinbaren

Ein Mädchen im Rollstuhl sitzt an ihrem Tisch im Klassenraum, neben ihr die Teilhabeassistenz; im Hintergrund weitere Kinder an Tischen und die Lehrkraft an der Tafel

Wer Anspruch hat

Im Vordergrund steht immer das Kind, nicht die Diagnose

Eine Schulbegleitung steht Kindern und Jugendlichen zu, denen ohne Unterstützung die gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben nicht möglich wäre. Entscheidend ist also nicht ausschließlich, welche Diagnose auf dem Papier steht, sondern was im Schulalltag konkret nicht gelingt.

  • Bei seelischer Behinderung oder wenn diese droht, ist das Jugendamt zuständig, Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII.
  • Bei körperlicher oder geistiger Behinderung ist das Sozialamt zuständig. Grundlage ist §112 i. V. m. §75 Abs. 2 SGB IX.
  • Sie müssen das nicht selbst einordnen. Wenn Sie nicht wissen, wer zuständig ist, klären wir das gemeinsam im Erstgespräch.

Regelschule oder Förderschule?

Eine Schulbegleitung ist an beiden möglich. Sie ersetzt keine Lehrkraft und übernimmt keinen Unterricht, sie sorgt dafür, dass Ihr Kind am Unterricht teilnehmen kann.

So läuft es ab

Vom ersten Anruf bis zum ersten Schultag

Der Weg wirkt von außen komplizierter, als er ist. Sie müssen ihn nicht allein gehen.

  1. Sie melden sich

    Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt. Im Erstgespräch hören wir zu und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Schulbegleitung das Richtige ist.

  2. Der Antrag

    Der Antrag wird beim zuständigen Kostenträger gestellt. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern: Wir gehen mit Ihnen durch, welche Unterlagen gebraucht werden und wie der Bedarf beschrieben wird, und sehen uns den ausgefüllten Antrag vor dem Absenden gemeinsam an.

  3. Wir finden die passende Person

    Sobald bewilligt ist, suchen wir eine Begleitung, die zu Ihrem Kind passt, nach Aufgabe, Alter und Charakter. Sie lernen sie vorher kennen.

  4. Begleitung im Alltag

    Die Begleitung startet an der Schule. Wir bleiben im Austausch mit Ihnen und der Schule und passen an, wenn sich der Bedarf ändert.

Warum ALMA

Was uns wichtig ist

Eine feste Bezugsperson

Wir arbeiten darauf hin, dass Ihr Kind dieselbe Begleitung behält.

So viel wie nötig, so wenig wie möglich

Wir unterstützen dort, wo es ohne uns nicht ginge, und halten uns zurück, wo Ihr Kind es selbst kann.

Alle an einem Tisch

Eltern, Schule und Jugendamt ziehen nur dann an einem Strang, wenn jemand die Fäden zusammenhält. Das machen wir.

Kurze Wege

Wir sind ein Team aus Frankfurt, kein Konzern mit Zentrale. Sie erreichen bei uns Menschen, die Ihren Fall kennen.

Sorgfältig ausgewählt

Jede Begleitung wird eingearbeitet, fachlich angeleitet und legt ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Klar in der Dokumentation

Nachvollziehbare Berichte für alle Beteiligten. Darin werden der Unterstützungsbedarf, die gemeinsamen Ziele sowie Art und Umfang der Hilfe festgehalten.

Eugen Graf, pädagogische Leitung von ALMA, an einem Tisch im Büro
Eugen Graf Sozialarbeiter B.A. und Kinderschutzfachkraft Pädagogische Leitung · Geschäftsführung

Wer wir sind

Bei uns erreichen Sie Menschen, die Ihren Fall kennen, keine Zentrale in einer anderen Stadt. Wer bei uns eine Schulbegleitung übernimmt, wird eingearbeitet und fachlich angeleitet und hat feste Ansprechpartner im Rücken.

Mehr über uns

Häufige Fragen

Was Eltern uns am häufigsten fragen

Was ist eigentlich Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe ist der Sammelbegriff für Leistungen, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Die Schulbegleitung ist eine davon. Sie ist keine Sozialhilfe im engeren Sinn und wird nicht am Einkommen der Eltern bemessen. Wenn Sie den Begriff beim Jugendamt oder beim Sozialamt hören, geht es genau darum.

Was macht eine Schulbegleitung eigentlich genau?

Sie begleitet ein Kind durch den Schultag und springt dort ein, wo es ohne Unterstützung nicht ginge: beim Sortieren des Tages, im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen. Sie unterrichtet nicht und gibt keine Nachhilfe. Ausführlich auf der Seite Schulbegleitung

Was kostet uns die Schulbegleitung?

Für Sie als Familie entstehen keine Kosten. Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird nach Bewilligung vom Kostenträger übernommen, je nach Fall vom Jugendamt oder vom Sozialamt. Auch das Erstgespräch bei uns ist kostenfrei.

Wo stelle ich den Antrag?

Bei einer seelischen oder körperlichen Behinderung Ihres Kindes reichen Sie den Antrag bitte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialrathaus ein. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die richtige Ansprechperson zu finden.

Wie lange dauert es, bis die Begleitung startet?

Das hängt vor allem am Bewilligungsverfahren, nicht an uns. Planen Sie vorsichtshalber einige Wochen ein und stellen Sie den Antrag möglichst früh, idealerweise deutlich vor Schuljahresbeginn oder direkt, wenn sich der Bedarf abzeichnet.

Übernimmt die Schulbegleitung auch Pflege?

Was zur Aufgabe gehört, wird im Bewilligungsbescheid und in der Hilfeplanung festgelegt. Je nach Bedarf können das lebenspraktische Unterstützung, Begleitung beim Toilettengang oder Hilfe beim An- und Ausziehen sein. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht dazu.

Können wir uns die Person vorher ansehen?

Ja. Ein Kennenlernen vor dem Start gehört bei uns dazu. Ihr Kind soll wissen, wer da kommt, und Sie sollen ein Gefühl dafür bekommen, ob es passt.

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Dann fangen Sie hier an. Ein Gespräch, keine Verpflichtung, und danach wissen Sie, welcher Schritt als Nächstes dran ist.

AdresseMax-Holder-Straße 7, 60437 Frankfurt am Main

Anfrage

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Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet.

Bitte schreiben Sie hier keine Gesundheitsdaten oder Diagnosen. Das besprechen wir besser telefonisch.

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