Schulbegleitung
Eine feste Bezugsperson begleitet Ihr Kind durch den Unterricht, die Pausen und Schulausflüge. Sie unterstützt beim Lernen, beim Sortieren des Tages und im Umgang mit den anderen Kindern.
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Teilhabeassistenz in Frankfurt am Main
ALMA begleitet Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung durch den Schulalltag. Verlässlich, unaufdringlich und mit dem Ziel der Inklusion.
Nach Bewilligung für Familien kostenfrei. Die Kosten trägt der zuständige Kostenträger.
Unsere Leistungen
Kein Kind ist wie das andere, und keine Begleitung sieht gleich aus. Wir schauen zuerst hin und stimmen dann ab, was im Alltag wirklich hilft, mit der Familie, der Schule und dem Kostenträger.
Eine feste Bezugsperson begleitet Ihr Kind durch den Unterricht, die Pausen und Schulausflüge. Sie unterstützt beim Lernen, beim Sortieren des Tages und im Umgang mit den anderen Kindern.
Begleitete Umgangskontakte nach §18 Abs. 3 SGB VIII, ein geschützter Rahmen, damit Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen halten können. Dieses Angebot bauen wir gerade auf.
In Vorbereitung
Sie sind unsicher, ob Ihr Kind Anspruch auf eine Schulbegleitung hat oder wo Sie den Antrag stellen? Wir sortieren das mit Ihnen, kostenfrei und ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht.
Wer Anspruch hat
Eine Schulbegleitung steht Kindern und Jugendlichen zu, denen ohne Unterstützung die gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben nicht möglich wäre. Entscheidend ist also nicht ausschließlich, welche Diagnose auf dem Papier steht, sondern was im Schulalltag konkret nicht gelingt.
Eine Schulbegleitung ist an beiden möglich. Sie ersetzt keine Lehrkraft und übernimmt keinen Unterricht, sie sorgt dafür, dass Ihr Kind am Unterricht teilnehmen kann.
So läuft es ab
Der Weg wirkt von außen komplizierter, als er ist. Sie müssen ihn nicht allein gehen.
Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt. Im Erstgespräch hören wir zu und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Schulbegleitung das Richtige ist.
Der Antrag wird beim zuständigen Kostenträger gestellt. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern: Wir gehen mit Ihnen durch, welche Unterlagen gebraucht werden und wie der Bedarf beschrieben wird, und sehen uns den ausgefüllten Antrag vor dem Absenden gemeinsam an.
Sobald bewilligt ist, suchen wir eine Begleitung, die zu Ihrem Kind passt, nach Aufgabe, Alter und Charakter. Sie lernen sie vorher kennen.
Die Begleitung startet an der Schule. Wir bleiben im Austausch mit Ihnen und der Schule und passen an, wenn sich der Bedarf ändert.
Warum ALMA
Wir arbeiten darauf hin, dass Ihr Kind dieselbe Begleitung behält.
Wir unterstützen dort, wo es ohne uns nicht ginge, und halten uns zurück, wo Ihr Kind es selbst kann.
Eltern, Schule und Jugendamt ziehen nur dann an einem Strang, wenn jemand die Fäden zusammenhält. Das machen wir.
Wir sind ein Team aus Frankfurt, kein Konzern mit Zentrale. Sie erreichen bei uns Menschen, die Ihren Fall kennen.
Jede Begleitung wird eingearbeitet, fachlich angeleitet und legt ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Nachvollziehbare Berichte für alle Beteiligten. Darin werden der Unterstützungsbedarf, die gemeinsamen Ziele sowie Art und Umfang der Hilfe festgehalten.
Bei uns erreichen Sie Menschen, die Ihren Fall kennen, keine Zentrale in einer anderen Stadt. Wer bei uns eine Schulbegleitung übernimmt, wird eingearbeitet und fachlich angeleitet und hat feste Ansprechpartner im Rücken.
Häufige Fragen
Eingliederungshilfe ist der Sammelbegriff für Leistungen, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Die Schulbegleitung ist eine davon. Sie ist keine Sozialhilfe im engeren Sinn und wird nicht am Einkommen der Eltern bemessen. Wenn Sie den Begriff beim Jugendamt oder beim Sozialamt hören, geht es genau darum.
Sie begleitet ein Kind durch den Schultag und springt dort ein, wo es ohne Unterstützung nicht ginge: beim Sortieren des Tages, im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen. Sie unterrichtet nicht und gibt keine Nachhilfe. Ausführlich auf der Seite Schulbegleitung
Für Sie als Familie entstehen keine Kosten. Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird nach Bewilligung vom Kostenträger übernommen, je nach Fall vom Jugendamt oder vom Sozialamt. Auch das Erstgespräch bei uns ist kostenfrei.
Bei einer seelischen oder körperlichen Behinderung Ihres Kindes reichen Sie den Antrag bitte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialrathaus ein. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die richtige Ansprechperson zu finden.
Das hängt vor allem am Bewilligungsverfahren, nicht an uns. Planen Sie vorsichtshalber einige Wochen ein und stellen Sie den Antrag möglichst früh, idealerweise deutlich vor Schuljahresbeginn oder direkt, wenn sich der Bedarf abzeichnet.
Was zur Aufgabe gehört, wird im Bewilligungsbescheid und in der Hilfeplanung festgelegt. Je nach Bedarf können das lebenspraktische Unterstützung, Begleitung beim Toilettengang oder Hilfe beim An- und Ausziehen sein. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht dazu.
Ja. Ein Kennenlernen vor dem Start gehört bei uns dazu. Ihr Kind soll wissen, wer da kommt, und Sie sollen ein Gefühl dafür bekommen, ob es passt.
Dann fangen Sie hier an. Ein Gespräch, keine Verpflichtung, und danach wissen Sie, welcher Schritt als Nächstes dran ist.
Anfrage
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet.
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