Leistung

Begleiteter Umgang

Ein geschützter Rahmen, damit Kinder den Kontakt zu beiden Elternteilen halten können. Dieses Angebot bauen wir gerade auf.

In Vorbereitung

Wir richten dieses Angebot derzeit ein. Wenn Sie Interesse haben oder als Fachkraft eines Jugendamts eine Anfrage haben, sprechen Sie uns gerne jetzt schon an, dann melden wir uns, sobald wir starten.

Worum es geht

Nach einer Trennung ist der Kontakt zwischen Kind und einem Elternteil manchmal nicht ohne Weiteres möglich, weil das Verhältnis der Eltern zu belastet ist, weil lange kein Kontakt bestand oder weil es Sorgen um das Wohl des Kindes gibt. Der begleitete Umgang schafft dafür einen Rahmen: Ein Dritter ist dabei, sorgt für Verlässlichkeit und entlastet das Kind davon, zwischen den Eltern vermitteln zu müssen.

Rechtlich stützt sich das Angebot auf §18 Abs. 3 SGB VIII. Danach haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Die Begleitung kann vom Jugendamt veranlasst oder vom Familiengericht angeordnet werden.

Woran wir uns halten

  • Das Kind steht im Mittelpunkt, nicht der Konflikt der Eltern.
  • Klare Absprachen vorab, Ort, Dauer, Ablauf und Rolle der Begleitung werden vorher besprochen, nicht im Termin verhandelt.
  • Neutralität. Wir bewerten nicht, wer im Recht ist. Wir sorgen dafür, dass die Begegnung für das Kind gut verläuft.
  • Nachvollziehbare Rückmeldung an den Auftraggeber im vereinbarten Rahmen.

Interesse an diesem Angebot?

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